Beruf Heilpraktiker
Heilpraktiker gehen an Erkrankungen anders heran als ein Schulmediziner: Sie sehen den Menschen als ganzheitliche Einheit von Körper und Seele und benutzen in erster Linie homöopathische Mittel zur Heilung. Der Heilpraktiker übernimmt die Anamnese und stellt einen Therapieplan auf. Er greift zu verschiedenen Mitteln der Naturheilkunde, wenn der Körper des Patienten sich nicht mehr selbst helfen kann. Inhalationen, die Gabe von Globuli und Tees, Anwendungen der Traditionellen Chinesischen Medizin, Akupunktur oder auch Gruppentherapien sind Beispiele für Anwendungen, die der Heilpraktiker entweder selbst vornimmt oder anordnet. Übertragbare Krankheiten dürfen Heilpraktiker nicht behandeln, auch dürfen keine rezeptpflichtigen Mittel verschrieben werden.
Die verschiedenen Lehrgangsträger bestimmen über ihre internen Vorschriften die Ausbildung zum Heilpraktiker. In Deutschland ist in den meisten Fällen die Satzung für die Ausbildung der Kooperation Deutscher Heilpraktikerverbände maßgeblich. Durch die Ausbildung wird die amtsärztliche Prüfung vorbereitet. Ohne diese Prüfung darf der Beruf des Heilpraktikers in Deutschland nicht ausgeübt werden. Möglich ist auch eine gekoppelte Ausbildung Heilpraktiker/Kunsttherapeut, wobei dies mit einem Diplom an der Fachschule abschließt. Private Bildungsträger bieten unterschiedliche Lehrgänge, wobei nicht nur die Inhalte differieren sondern auch deren Dauer. Daneben gibt es heute auch Bachelor-Studiengänge für Osteopathie und Naturheilverfahren.
Die Berufsbezeichniung "Heilpraktiker" ist in Deutschland gesetzlich definiert und geschützt, in der Schweiz variiert die offizielle Bezeichnung je nach Kanton zwischen Naturarzt, Naturheilpraktiker und Heilpraktiker. Heilpraktiker sind Freiberufler und in der Regel in einer eigenen Praxis tätig. In Deutschland ist hierzu eine amtsärztliche Zulassung nötig. Eine Selbstständigkeit als Heilpraktiker kann durchaus zum Erfolg führen, schon allein aus dem Grund, weil immer mehr Menschen sich von der Schulmedizin abwenden und auf alternative Heilmethoden bauen. Zudem übernehmen auch immer mehr Krankenversicherungen die Kosten für eine Behandlung durch den Heilpraktiker.
Wer plant, seine Dienste überregional oder gar grenzübergreifend anzubieten, sollte sich zuvor ausreichend mit den entsprechenden Regelungen der jeweiligen Länder beschäftigen, da diese stark voneinander abweichen können. Wer in der Schweiz tätig sein will muss beispielsweise wissen, dass Heilpraktiker dort anders als in Deutschland keine invasiven Eingriffe vornehmen dürfen, ebenso sollte eine fachkundige Beratung zum Thema Steuern Schweiz in Anspruch genommen werden. In Österreich ist die Ausübung des Heilpraktikertätigkeit sogar gesetzlich verboten, da nach den dortigen Vorschriften jegliche Erkrankungen ausschliesslich von Ärzten behandelt werden dürfen. Angebote zu Heilpraktikerlehrgängen sind in Österreich ebenfalls untersagt.
Der Heilpraktiker muss sich aber auch mit den kaufmännischen und verwalterischen Tätigkeiten auskennen, die in seinem Beruf nötig werden. Schriftverkehr, die Verwaltung der Patientenakten, Abrechnungen sowie die Berichterstellung sind nur einige Beispiele für nötige Tätigkeiten. Existenzgründer müssen beachten dass neben den Kosten für Ausrüstung und Büro auch Ausgaben für eine Internetpräsenz und andere Werbemaßnahmen anstehen. Werbegeschenke zb. haben auch heute nichts von ihrer Wirksamkeit eingebüsst und sollten daher im Budget berücksichtigt werden. Bei der Auswahl der passenden Artikel sind Anbieter wie werbeartikelexpress.de gern behilflich. Wer bei dem Schritt in die Selbstständigkeit finanzielle Unterstüzung benötigt, kann z.B. auf entsprechende Darlehen zurückgreifen. In Deutschland können Existenzgründer ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufnehmen. Hier kommt beispielsweise das Startgeld in Frage. Die genauen Konditionen sind bei der KfW direkt zu erfragen.




